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25.9.2026

Digitale Teilhabe auf der REHACARE: mehr als Technik

Auf der REHACARE 2026 dreht sich digitale Teilhabe fast nur um Technik. Warum eigenständige Geldverwaltung für Menschen mit Behinderung genauso dazugehört.

Vom 23. bis 26. September 2026 zeigen rund 900 Aussteller auf der REHACARE International in Düsseldorf digitale Assistenzsysteme, barrierefreies Wohnen und Mobilitätslösungen, erwartet werden rund 44.000 Besucherinnen und Besucher. Digitale Teilhabe wird auf der Messe vor allem als Technikfrage verhandelt: Sensorik, Sprachsteuerung, Rollstuhlantrieb. Wer eigenständig über sein eigenes Geld verfügen kann, taucht in dieser Debatte kaum auf.

Teilhabe wird an der Technik gemessen, nicht am Konto

Assistive Technik ist sichtbar, messbar, ausstellbar. Finanzielle Selbstbestimmung ist es nicht. Rund 700 Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigen an mehr als 3.000 Standorten über 267.000 Menschen, viele davon verwalten Barbeträge noch über Papierkassenbuch und Unterschriftenmappe. Auszahlungen werden von Betreuungspersonal dokumentiert, nicht von den Klientinnen und Klienten selbst eingesehen. Das eigentliche Problem liegt tiefer: Digitale Teilhabe endet dort, wo Geld ins Spiel kommt, obwohl der Umgang mit eigenem Geld ein Kernstück von Selbstbestimmung ist. Die REHACARE zeigt eindrücklich, wie weit assistive Technik inzwischen ist. Wie ein Mensch mit Behinderung eigenständig über seinen Barbetrag entscheidet und den eigenen Kontostand nachvollziehen kann, bleibt davon unberührt. Die Folge: Selbstbestimmte Mobilität und fremdverwaltetes Geld existieren in derselben Einrichtung nebeneinander, ohne dass jemand den Widerspruch benennt.

Was die Aktion-Mensch-Studie über digitale Teilhabe zeigt

Die Aktion Mensch hat im Sommer 2026 die Studie „Digitale Teilhabe und Künstliche Intelligenz" veröffentlicht. Grundlage waren 574 Menschen mit Beeinträchtigung, befragt im Dezember 2025. 73 Prozent nutzen bereits KI-Anwendungen, 42 Prozent regelmäßig. Ein Viertel hat noch nie eine KI-Anwendung genutzt. Die Studie benennt eine zentrale Ungleichheit beim Zugang zu digitalen Werkzeugen: Wer schon beim Smartphone oder bei Sprachassistenten abgehängt ist, hat erst recht keinen digitalen Zugriff auf das eigene Konto.

Genau diese Ungleichheit betrifft auch die Verwaltung von Barbeträgen und Taschengeld. Wo Bewohnerinnen und Bewohner keinen eigenen digitalen Blick auf ihr Geld haben, bleibt Selbstbestimmung Theorie statt Praxis, unabhängig davon, wie barrierefrei die Wohnung oder wie leicht bedienbar der Rollstuhl ist. Assistenzsysteme lösen das Mobilitätsproblem. Am Geldproblem ändern sie nichts, weil Barbetragskonten in den meisten Einrichtungen bislang gar nicht als digitales Werkzeug gedacht sind, sondern als Verwaltungsvorgang, der nebenbei erledigt wird.

Geldverwaltung ist Infrastruktur, nicht Nebensache

Die Instrumente für digitale Teilhabe sind vorhanden. Was fehlt, ist ihre systematische Einbindung in die Verwaltung von Klientengeld. Als digitale Zahlungsinfrastruktur für die Sozialwirtschaft macht Parto genau diesen blinden Fleck sichtbar: Barbeträge und Verwahrgeld werden nicht mehr über Kassenbuch und Papierbeleg verwaltet, sondern über nachvollziehbare digitale Konten je Klient, auf die Betreuungspersonal und, wo möglich, die Klientinnen und Klienten selbst zugreifen können. Wie das konkret aussieht, wenn Werkstattbeschäftigte ins Budget für Arbeit wechseln, haben wir am Beispiel des Verwahrgelds beim Wechsel ins Budget für Arbeit beschrieben.

Entlastung für die Verwaltung und Selbstbestimmung für die Klientinnen und Klienten sind dabei keine Gegensätze, sie bedingen sich: Wer als Einrichtung weniger Zeit mit Kassenbuch und Beleg verbringt, hat mehr Zeit, Klientinnen und Klienten beim eigenständigen Umgang mit Geld zu begleiten. Genau das ist der Unterschied zwischen einer Messehalle voller Assistenzsysteme und einer Einrichtung, in der Teilhabe tatsächlich ankommt: nicht mehr Geräte am Bett, sondern mehr Zugriff auf das eigene Konto.

Fazit

Digitale Teilhabe und finanzielle Selbstbestimmung sind keine Gegensätze: Wer eigenständig über sein Geld entscheiden darf, ist nicht nur mobiler, sondern selbstbestimmt. Solange Barbetragsverwaltung analog bleibt, bleibt auch die Teilhabe unvollständig, egal wie viele Assistenzsysteme auf der REHACARE stehen. Die nächste Messehalle ist gebaut. Die nächste digitale Verwahrgeldverwaltung muss es erst noch werden.

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