Money & Compliance
12.6.2026

PNOG: Tarifrefinanzierung wird ab 2027 ausgesetzt

Das Pflegeneuordnungsgesetz setzt ab 2027 die automatische Refinanzierung tariflicher Lohnsteigerungen aus. Was die PNOG-Tarifrefinanzierung für Träger heißt.

Die soziale Pflegeversicherung steuert für 2027 auf ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro zu. Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll gegensteuern, und sein Referentenentwurf vom 4. Juni 2026 greift dafür an einer Stelle an, die Träger unmittelbar trifft: Die automatische Refinanzierung tariflicher Lohnsteigerungen wird ab 2027 für vier Jahre ausgesetzt. Für jede Einrichtung, die tarifgebunden zahlt, verschiebt diese Aussetzung der PNOG-Tarifrefinanzierung die Rechengrundlage der nächsten Pflegesatzverhandlung. Was nach einer technischen Fußnote im Sozialgesetzbuch klingt, ist in Wahrheit eine Frage der Betriebssicherheit.

Was der Entwurf an der Tarifrefinanzierung ändert

Der neue § 72 Absatz 3g SGB XI setzt die tariflichen Entlohnungsregelungen von 2027 bis 2030 in zweifacher Hinsicht aus: als Zulassungsvoraussetzung und als Maßstab für die Wirtschaftlichkeit der Personalaufwendungen. Im Klartext: Bislang konnte eine Einrichtung darauf bauen, dass tariflich vereinbarte Lohnsteigerungen über die Pflegesätze refinanziert werden. Künftig ist dieser Automatismus für vier Jahre ausgehebelt, Lohnsteigerungen orientieren sich am Grundlohnsatz, der in den kommenden Jahren eher sinkt. Bestehende Gehälter zum 1. Januar 2027 dürfen zwar nicht gesenkt werden, doch die nächste tarifliche Steigerung muss die Einrichtung selbst auffangen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, einzelne Regelungen folgen 2028. Für Einrichtungen ohne Tarifbindung ändert sich wenig, für tarifgebundene Träger verschiebt sich die Kalkulation jeder Lohnrunde. Die Tarifbindung bleibt also bestehen, ihre Gegenfinanzierung fällt weg.

Warum die Last bei den Trägern landet

Die Lücke ist strukturell, nicht zufällig. Wer weiter nach Tarif zahlt, trägt die Steigerung ab 2027 selbst, ohne sie über die Pflegesätze zurückzubekommen. Die Verbände reagieren entsprechend scharf: BAGFW, Paritätischer und bpa sprechen von einer „Sparreform statt Zukunftsreform", der GKV-Spitzenverband nennt den Entwurf „unausgewogen", weil Bund und Länder ihrer Finanzverantwortung auswichen. Der bpa-Präsident hält dem Ministerium vor, es vergesse, dass Pflege auch von Menschen gemacht werde. Hintergrund ist ein Sparvolumen, das laut Berichten 11,25 Milliarden Euro für 2027 erreichen soll. Tariftreue und wirtschaftliche Tragfähigkeit, jahrelang politisch zusammengedacht, fallen damit auseinander: Die eine bleibt Pflicht, die andere wird zum Risiko der Einrichtung. Der Druck landet dort, wo die Margen ohnehin am dünnsten sind, und er trifft tarifgebundene Träger härter als andere.

Was Träger jetzt aufsetzen sollten

Wenn die Refinanzierung gedeckelt ist, zählt jeder Euro Verwaltungskosten. Drei Hebel greifen unabhängig davon, in welcher Fassung das PNOG beschlossen wird: ein belastbarer Liquiditätsüberblick, schlanke Finanzprozesse und eine revisionssichere Belegspur je Klient:in. Bargeld- und Verwahrgeldverwaltung gehört zu den ersten Kandidaten, weil Quittungshefte, Barkassen und manuelle Belegführung Pflege- und Verwaltungskräfte Zeit kosten, ohne dass ein Bewohner etwas davon hat. Diese Zeit ist in einem Vier-Jahres-Korsett knapper Refinanzierung kein Komfortthema mehr, sondern Teil der Kalkulation. Wer die Nachweise sauber führt, hat zugleich die Belege für die nächste Pflegesatzverhandlung in der Hand. Als digitale Zahlungsinfrastruktur für die deutsche Sozialwirtschaft bildet Parto Barbetrag, Verwahrgeld und Belegspur je Klient:in in einem System ab und gibt diese Zeit an die Versorgung zurück. Wie dieselbe Reform die Personalfrage über einen zweiten Hebel angeht, ordnet unser Artikel zu den Transformationsstellen im PNOG ein; wie digitale Bezahlprozesse den Pflegealltag konkret entlasten, zeigt unser Beitrag zur Entlastung der Altenpflege durch digitale Zahlungen.

Fazit

Noch ist das PNOG nicht beschlossen: Der Referentenentwurf steht in der Verbändeanhörung, und die Tarifrefinanzierung ist sein umstrittenster Punkt. Die Richtung ist aber gesetzt, der Spardruck bleibt real. Wer seine Verwaltungskosten jetzt senkt und die Belegspur digital absichert, geht in die nächste Pflegesatzverhandlung mit Spielraum statt mit Lücke.

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