Fachkräfte & Entlastung
10.6.2026

Transformationsstellen: Stellen werden zu Pflegetechnik

Das PNOG lässt Heime ab 2028 unbesetzte Pflegestellen in geförderte Technik umwandeln. Was Transformationsstellen für Träger und ihre Prozesse heißen.

Der Pflege fehlen die Hände, nicht die Stellen. Allein 2024 blieben in der Altenpflege rund 17.600 Vollzeitstellen unbesetzt, und das Institut der deutschen Wirtschaft erwartet bis 2030 über 300.000 fehlende Pflegekräfte. Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) zieht daraus eine ungewöhnliche Konsequenz: Transformationsstellen sollen Heimen erlauben, unbesetzte Pflegestellen in entlastende Technik zu überführen. Für Einrichtungsleitungen ist das mehr als eine Fußnote im Gesetzestext — es verschiebt, wofür ein nicht besetzbarer Stellenanteil überhaupt verwendet werden darf.

Was Transformationsstellen konkret bedeuten

Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 4. Juni 2026 verankert die Regelung in § 113e SGB XI. Vollstationäre Einrichtungen dürfen künftig bis zu zehn Prozent ihrer nicht besetzten Stellenanteile als Transformationsstellen vereinbaren und den entsprechenden Finanzwert für pflegeunterstützende Technik verwenden. Refinanziert wird über die Pflegesätze, allerdings nur in Höhe der Aufwendungen, die sich aus dem Mindestlohn nach der Pflegearbeitsbedingungenverordnung ergeben. Welche Technik förderfähig ist, legt das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege in einem quartalsweise aktualisierten Katalog fest. Die Möglichkeit ist befristet: vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2032. Neu ist nicht das Geld, sondern die Umwidmung: Mittel, die für nicht besetzbare Stellen ohnehin im Budget stehen, dürfen erstmals in Technik fließen.

Warum der Hebel jetzt zählt

Die Rechnung dahinter ist nüchtern. Wenn eine Stelle ohnehin nicht zu besetzen ist, bindet ihr Finanzwert bislang ungenutztes Geld — Technik, die vorhandene Kräfte entlastet, schafft daraus konkreten Versorgungswert. Der Druck ist real: Das Statistische Bundesamt rechnet bis 2030 mit 6,2 Millionen Pflegebedürftigen, knapp 600.000 mehr als heute, während dieselben Babyboomer aus dem Beruf in Rente gehen. Die Arbeitsmarktreserve in Pflegeberufen ist nahezu aufgebraucht, und viele Einrichtungen schreiben Stellen längst nicht mehr aus, von denen sie wissen, dass sie unbesetzt bleiben. Parallel stellt der Bund 1,6 Milliarden Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen für die Digitalisierung der Pflege bereit, verteilt ab Juli 2027. Eine Fachexpertin nennt § 113e im Altenheim-Magazin einen "Innovationsbooster"; die Verbände sehen das PNOG zugleich kritisch als Spargesetz. Beide Lesarten schließen sich nicht aus: Der Spardruck ist genau der Grund, warum Entlastung durch Technik kein Nice-to-have mehr ist.

Was Träger jetzt aufsetzen sollten

Drei Fragen entscheiden, ob Transformationsstellen sich rechnen: Welche Tätigkeiten binden heute Personal ohne pflegerischen Mehrwert, welche davon lassen sich technisch ablösen, und steht die Lösung im Förderkatalog? Bargeld- und Verwahrgeldverwaltung gehört zu den ersten Kandidaten — Quittungshefte, Barkassen und manuelle Belegführung kosten Verwaltungs- und Pflegekräfte messbar Zeit, ohne dass ein Bewohner etwas davon hat. Wer diese Prozesse heute schon digitalisiert, sammelt nicht nur die Stunden ein, sondern auch die Nachweise, die für eine Pflegesatz-Vereinbarung später zählen. Der Förderkatalog wird quartalsweise fortgeschrieben, die Vereinbarung läuft über die Pflegesatzverhandlung — beides braucht Vorlauf, kein Häkchen kurz vor 2028. Als digitale Zahlungsinfrastruktur für die deutsche Sozialwirtschaft bildet Parto Barbetrag, Verwahrgeld und Belegspur je Klient:in revisionssicher in einem System ab und gibt diese Zeit an die Versorgung zurück. Wie digitale Zahlungen den Pflegealltag konkret entlasten, haben wir im Beitrag zur Entlastung der Altenpflege durch digitale Zahlungen gezeigt; welche Arbeitgeberpflichten parallel bei der Personalgewinnung gelten, ordnet unser Artikel zur fairen Anwerbung in der Pflege ein.

Fazit

Noch ist das PNOG nicht beschlossen — der Referentenentwurf steht in der Verbändeanhörung. Die Richtung der Transformationsstellen ist aber gesetzt: Wo Stellen leer bleiben, soll Technik die Versorgung sichern. Entlastung und Versorgungsqualität sind dabei keine Gegensätze. Wer die eigenen Prozesse jetzt auf ihren Entlastungswert prüft, geht 2028 vorbereitet in den Förderkatalog.

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