Digitale Teilhabe im Alter wird gefördert, endet in der Pflegepraxis aber oft beim eigenen Barbetrag. Was Einrichtungen für echte Selbstbestimmung jetzt ändern sollten.

Digitale Teilhabe im Alter ist längst politisches Programm, in der Pflegepraxis endet sie aber oft an einer ganz konkreten Stelle: dem eigenen Barbetrag. Bis 2030 wächst die Zahl der über 65-Jährigen in Deutschland laut Bertelsmann Stiftung um 41,5 Prozent. Der Barbetrag selbst wird in vielen Häusern noch immer im Kassenbuch mit Unterschrift verwaltet, Eintrag für Eintrag, Quartal für Quartal.
Kommunen, Länder und Verbände investieren spürbar in digitale Teilhabe im Alter. Das Berliner Netzwerk „Digitale Befähigung im Alter" feierte im Juli 2026 sein einjähriges Bestehen und zählt mittlerweile über 90 Partnerorganisationen, die ältere Menschen an digitale Angebote heranführen. Die technische Grundlage dafür ist längst vorhanden: Laut D21-Digital-Index nutzen 91 Prozent der Babyboomer und 77 Prozent der Nachkriegsgeneration bereits ein Smartphone, oft täglich, für Nachrichten, Banking-Apps oder Videotelefonie mit der Familie. Was in dieser Aufzählung fehlt, ist ausgerechnet die Anwendung, bei der Selbstbestimmung am unmittelbarsten spürbar wäre: das eigene Geld. Der Barbetrag bleibt in vielen Pflegeeinrichtungen die letzte analoge Bastion, während dasselbe Smartphone, das digitale Teilhabe beweisen soll, in der Kitteltasche der Pflegekraft oder in der Nachttischschublade liegt.
Rund 0,8 Millionen Menschen werden in Deutschland vollstationär im Pflegeheim versorgt, so die aktuelle Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts. Jede und jeder Einzelne hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Barbetrag zur freien Verfügung, unabhängig von Pflegegrad oder Kostenträger. Der Achte Altersbericht der Bundesregierung benennt das dahinterliegende Problem strukturell: Digitalisierung eröffnet älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben, doch die Voraussetzungen dafür fehlen häufig genau an den Stellen, an denen sie am meisten zählen. Ein handschriftliches Kassenbuch macht aus dem eigenen Geld einen Vorgang, den andere führen. Die Pflegekraft trägt ein, verwahrt den Beleg, rechnet am Quartalsende ab. Wer als Bewohnerin oder Bewohner wissen will, wie viel Barbetrag noch da ist, fragt nicht das eigene Konto, sondern eine dritte Person. Teilhabe und Bevormundung liegen an dieser Stelle nah beieinander, und die Grenze zwischen beidem verläuft exakt an der Kontoführung.
Aufsicht und Selbstbestimmung schließen sich dabei nicht aus. Eine digitale Kontoführung gibt Bewohnerinnen und Bewohnern direkten Einblick in den eigenen Barbetrag, während die Einrichtung die Belegpflicht revisionssicher erfüllt, ohne dass beides gegeneinander ausgespielt werden muss. Wie eng Barrierefreiheit und digitale Teilhabe beim Bezahlen zusammengehören, ordnet unser Beitrag zu barrierefreien Bankdienstleistungen ein. Als digitale Zahlungsinfrastruktur für die deutsche Sozialwirtschaft bildet Parto Barbetrag und Verwahrgeld je Bewohner:in in einem System ab, das Fachkräften die Aufsicht lässt und Bewohnerinnen und Bewohnern die Verfügung gibt. Drei Dinge ändern sich dadurch spürbar im Alltag: Der Kontostand ist jederzeit einsehbar statt nur auf Nachfrage erfragbar, jede Auszahlung ist automatisch belegt statt manuell im Kassenbuch erfasst, und die Pflegekraft verwaltet digitale Beträge statt Papierquittungen zu sortieren. Für Einrichtungen mit mehreren Wohnbereichen kommt ein weiterer Effekt hinzu: Prüfungen durch den überörtlichen Träger laufen über einen durchgängigen digitalen Beleg, nicht über verstreute Kassenbücher einzelner Stationen.
Digitale Teilhabe im Alter ist kein Nebenschauplatz für Modellprojekte und Förderprogramme, sie beginnt bei der kleinsten Alltagsentscheidung: dem eigenen Barbetrag. Selbstbestimmung ist machbar, wenn sie bei der Kontoführung selbst ansetzt, nicht erst bei der großen Digitalstrategie danach.