Ab 2027 ersetzt ein Vier-Budgets-Modell Pflegegeld und Pflegesachleistung. Was das für die Refinanzierung ambulanter Pflegedienste bedeutet, zeigt der Beitrag.

Der PNOG-Referentenentwurf vom 4. Juni 2026 ersetzt zum 1. Januar 2027 das bisherige Nebeneinander aus Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege durch ein Vier-Budgets-Modell: Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget, Sozialraumbudget und Überbrückungsbudget. Für ambulante Pflegedienste ist das mehr als eine neue Bezeichnung, denn die Refinanzierung ihrer Leistungen läuft künftig über vier statt über zwei getrennte Töpfe. Wer heute schon weiß, welches Budget welche Leistung deckt, verhandelt die nächste Abrechnung mit Übersicht statt mit Rückfragen.
Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums bündelt vier bisher getrennte Leistungsarten neu. Das Entlastungsbudget übernimmt die Funktion des heutigen Pflegegelds, das Sachleistungsbudget die der ambulanten Pflegesachleistung, das Sozialraumbudget ersetzt den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI mit bis zu 175 Euro monatlich, für unter 25-Jährige bis zu 300 Euro. Das Überbrückungsbudget fasst Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen und reicht je nach Pflegegrad von 1.855 bis 2.285 Euro im Jahr. Neu ist vor allem das Sachleistungsbudget: Es finanziert künftig zusätzlich die professionelle Ersatzpflege, ein bislang getrennter Topf entfällt. Der Betrag selbst steigt dabei leicht, von 889 Euro in Pflegegrad 2 bis 2.529 Euro in Pflegegrad 5, ausgabenneutral gegenüber der heutigen Pflegesachleistung. Für ambulante Dienste heißt das: ein gemeinsames Monatskontingent statt zweier getrennter Budgets für reguläre Pflege und Vertretung.
Vier Budgets bedeuten vier Zweckbindungen, und die Kabinettsbefassung zeigt, wie umkämpft die Reform ist. Der Termin am 6. Juli 2026 platzte, weitere Julitermine standen zur Wahl, eine Verabschiedung vor der parlamentarischen Sommerpause gilt inzwischen als ausgeschlossen. Trotzdem bleibt der 1. Januar 2027 als Zieldatum stehen, und ambulante Dienste kalkulieren schon jetzt mit der neuen Logik. Das Ergebnis: Zusammengelegte Budgets und getrennte Nachweispflichten sind kein Widerspruch, sie verschieben nur, wo die Zuordnung passiert. Bislang trennte die Abrechnung Pflegesachleistung und Ersatzpflege von selbst, weil beide aus unterschiedlichen Töpfen kamen. Sobald beides aus einem Sachleistungsbudget fließt, muss der Dienst selbst dokumentieren, welcher Anteil regulärer Pflege und welcher Vertretung galt. Sonst verliert die Kasse den Überblick, den bisher die Kontenstruktur lieferte. Strukturelle Vereinfachung auf dem Papier, mehr Zuordnungsaufwand in der Praxis: Genau diese Verschiebung trifft die Verwaltung ambulanter Dienste zuerst.
Wer die neue Zuordnungspflicht ernst nimmt, sollte nicht auf den Kabinettsbeschluss warten. Drei Schritte helfen: eine Abrechnung, die pro Budget statt pro Leistungsart bucht, eine Belegspur, die reguläre Pflege und Ersatzpflege sauber trennt, und ein Monatsreporting, das offenlegt, wie weit jedes Budget bereits ausgeschöpft ist. Ohne diese Trennung drohen Rückfragen der Kassen genau dann, wenn ein Klient oder eine Klientin zwischen regulärer Pflege und Vertretung wechselt und die Abrechnung beides erklären muss. Als digitale Zahlungsinfrastruktur für die deutsche Sozialwirtschaft bildet Parto genau diese Zuordnung ab: jede Buchung einem Budget und einem Zweck zugewiesen, revisionssicher und exportierbar, statt in einer Sammelabrechnung zu verschwinden. Wie die parallel diskutierte PNOG-Innovationsregel digitale Verwaltungsentlastung sogar in die Pflegesatzverhandlung trägt, haben wir im Artikel zur PNOG-Innovationsregel in der Pflegesatzverhandlung eingeordnet. Das Vier-Budgets-Modell und die Innovationsregel greifen ineinander: Wer die Zuordnung heute digital aufbaut, hat morgen zugleich den Nachweis für beide Reformlinien.
Das Vier-Budgets-Modell ist noch Entwurf, aber seine Richtung ist gesetzt: Ab 2027 refinanzieren sich ambulante Leistungen über vier statt über zwei Töpfe, und die Zuordnung wandert von der Kontenstruktur in die Dokumentation des Dienstes. Wer diese Zuordnung heute digital vorbereitet, verhandelt morgen mit Belegen statt mit Lücken. Refinanzierung und Verwaltungsentlastung sind dabei keine Gegensätze: Beide gewinnen, wenn jede Buchung von Anfang an ihrem Budget zugeordnet ist.