Digitalisierung & Effizienz
30.6.2026

KIM Pflege Abrechnung: Pflicht ab Dezember 2026

KIM Pflege Abrechnung wird ab Dezember 2026 Pflicht: Ambulante Pflegedienste müssen Abrechnungsdaten via Telematikinfrastruktur übermitteln. Jetzt vorbereiten.

Ab Dezember 2026 gilt für alle ambulanten Pflegedienste eine neue Pflicht bei der Abrechnung: Leistungsnachweise und Rechnungsdaten an die gesetzlichen Krankenkassen müssen über KIM, den sicheren Kommunikationsdienst der Telematikinfrastruktur, übermittelt werden. Wer bis dahin keine KIM-Adresse eingerichtet und keinen TI-Zugang geschaffen hat, kann Pflegeleistungen gegenüber den Kassen nicht mehr abrechnen. Bundesweit sind rund 15.000 ambulante Pflegedienste betroffen. Laut Branchenverbänden hat bislang weniger als die Hälfte mit der Einrichtung begonnen. Die verbleibende Zeit bis zur Deadline ist knapp, der Handlungsbedarf konkret.

Was KIM Pflege Abrechnung konkret bedeutet

KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen und ist der standardisierte, verschlüsselte Nachrichten- und Datenaustausch auf der Telematikinfrastruktur. Bisher kannten ihn vor allem Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken als sicheren Kanal für Überweisungen, Befunde und Rezepte. Mit der schrittweisen Erweiterung der TI auf die Pflege kommt KIM nun verpflichtend in ambulante Pflegedienste.

Die gesetzliche Grundlage bildet §105 SGB XI, der die elektronische Datenübermittlung an Kostenträger in der Pflegekasse regelt. Die GKV-Schnittstelle für die Abrechnung der Pflegeleistungen wird ab Dezember 2026 ausschließlich über KIM bedient. Papier, Fax und unverschlüsselte E-Mail entfallen dann als Übertragungsweg. Das gilt für die gesamte Abrechnung nach SGB XI: häusliche Krankenpflege, Grundpflege, Verhinderungspflege und alle weiteren Einsatztypen. KIM läuft vollständig verschlüsselt und erfüllt die Datenschutzvorgaben nach DSGVO und BSI-Grundschutz, die Gematik für alle TI-Dienste verbindlich vorschreibt.

Drei Dinge, die Pflegedienste jetzt klären müssen

Bis Dezember braucht jeder ambulante Pflegedienst drei Voraussetzungen:

KIM-Adresse: Jeder Pflegedienst muss sich bei einem Gematik-zertifizierten KIM-Anbieter registrieren. Anbieter wie medisign oder D-Trust vergeben nach Identifikation eine KIM-Adresse, die als digitale Empfangsstelle für alle TI-Kommunikation dient. Die Registrierung dauert je nach Anbieter zwei bis vier Wochen, bei hoher Auslastung länger. Wer jetzt beginnt, hat ausreichend Puffer.

TI-Zugang: KIM läuft auf der Telematikinfrastruktur. Pflegedienste ohne eigenen TI-Konnektor können auf zertifizierte Cloud-TI-Lösungen zurückgreifen, die ohne lokale Hardware auskommen und sich in bestehende Verwaltungs-IT integrieren lassen.

KIM-fähige Pflegesoftware: Die eingesetzte Branchensoftware muss die GKV-Schnittstelle über KIM bedienen können. Nicht alle Versionen sind bereits zertifiziert. Wer jetzt die Release-Notes seiner Software prüft und den Anbieter direkt kontaktiert, vermeidet Zeitdruck kurz vor der Deadline.

Alle drei Punkte lassen sich in einem Vorbereitungsgespräch mit dem Software- und TI-Anbieter klären. Ein konkreter Zeitplan bis Ende Oktober gibt ausreichend Luft.

Was passiert, wenn die Umstellung ausbleibt

Wer die Frist nicht einhält, kann ab Dezember 2026 keine Abrechnungsdaten mehr an die Kostenträger übermitteln. Das bedeutet konkret: keine Erstattung der erbrachten Pflegeleistungen, kein Cashflow. Für kleine und mittlere Pflegedienste mit eng kalkuliertem Liquiditätspuffer ist das ein existenzielles Risiko, das die Betriebsfähigkeit innerhalb weniger Wochen gefährdet.

Ein pauschales Übergangsrecht für Pflegedienste ohne rechtzeitige KIM-Anbindung ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Der GKV-Spitzenverband geht davon aus, dass alle ambulanten Dienste die Umstellung bis Dezember abgeschlossen haben. Aktuellen Branchenschätzungen zufolge hat bislang weniger als die Hälfte der ambulanten Pflegedienste in Deutschland eine aktive KIM-Adresse registriert. Je näher der Dezember rückt, desto länger werden die Wartezeiten bei Anbietern und Softwarepartnern.

Fazit: Jetzt handeln, nicht im November

KIM Pflege Abrechnung über die Telematikinfrastruktur ist keine optionale Digitalisierungsmaßnahme, sondern eine Voraussetzung für die Abrechnungsfähigkeit. Pflegedienste, die jetzt Anbieterauswahl, TI-Zugang und Softwareprüfung konkret angehen, haben noch ausreichend Zeit bis zur Dezember-Deadline. Wer die Schritte auf später verschiebt, riskiert den Abrechnungsstopp und damit die finanzielle Handlungsfähigkeit des gesamten Betriebs. Die Einrichtungskosten für KIM liegen bei den meisten Anbietern unter 50 Euro im Monat, der Aufwand ist beherrschbar. Wie sich weitere Compliance-Anforderungen auf ambulante Pflegedienste 2026 auswirken, haben wir im Artikel zu den neuen QPR ambulant 2026 beschrieben.

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