Die VBVG-Reform 2026 macht die Betreuervergütung zur festen Monatspauschale ab dem Bewohnervermögen. Einrichtungen dokumentieren die Abbuchung jetzt im Verwahrgeldkonto.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für rechtliche Betreuer eine neue Vergütungsstruktur: 16 feste Monatspauschalen ersetzen die bisherigen 60 Fallpauschalen und drei Vergütungstabellen aus dem VBVG. Bei nicht mittellosen Bewohner:innen zieht der Betreuer seine Vergütung weiterhin direkt aus deren Vermögen, jetzt aber als planbarer, gleichbleibender Monatsbetrag statt als Einzelabrechnung. Das betrifft Altenhilfe und Eingliederungshilfe gleichermaßen, überall dort, wo Menschen unter rechtlicher Betreuung ein eigenes Verwahrgeldkonto führen. Für Einrichtungen wird aus einer sporadischen Buchung damit eine wiederkehrende Buchungspflicht, die viele noch nicht sauber abgebildet haben.
Das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) fasst zwei Vergütungsstufen, zwei Vermögensstatus und zwei Zeiträume zu 16 Pauschalen zusammen, wo vorher 60 galten. Für zeitbasiert abrechnende Fälle wie Verfahrenspflegschaften steigt die Vergütung dabei im Schnitt um 12,7 Prozent, laut Angaben des Deutschen Bundestags zum Gesetzgebungsverfahren. Ob eine betreute Person mittellos ist, entscheidet sich am Ende jedes Abrechnungsmonats neu, nicht einmalig. Der Bundesgerichtshof hat dazu bereits 2021 klargestellt: Mittellosigkeit darf nicht künstlich herbeigeführt werden, indem die zu erwartende Betreuervergütung vorab vom Vermögen abgezogen wird. Für Einrichtungen heißt das: die Grundlage jeder Abbuchung muss dokumentiert sein, nicht geschätzt. Wer als nicht mittellos gilt, richtet sich unverändert nach dem Schonvermögen gemäß Paragraf 90 SGB XII, unabhängig von der neuen Pauschalstruktur.
Rund 1,3 Millionen Menschen stehen aktuell in Deutschland unter rechtlicher Betreuung, mehr als doppelt so viele wie die 625.000 im Jahr 1995. Ein erheblicher Teil davon lebt in Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe, etwa in Wohnverbünden und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, wo Verwahrgeld und Betreuervergütung im selben Konto zusammenlaufen. Für die Einrichtung ändert sich an der eigentlichen Kassenführung nichts, wohl aber an deren Taktung: monatlich statt anlassbezogen, für jede betreute Person einzeln nachvollziehbar. Fehlbuchungen, doppelte Abzüge, unklare Zuordnung: die Praxis kannte diese drei Probleme schon vor der Reform. Wird die Betreuervergütung nicht sauber vom übrigen Verwahrgeld, Taschengeld und Barbetrag getrennt, verliert die Einrichtung im Prüffall die Beweislast, wessen Geld wofür abgeflossen ist.
Wer Verwahrgeld noch im Kassenbuch aus Papier führt, muss jede der 16 neuen Pauschalen von Hand zuordnen, für jede betreute Person einzeln, Monat für Monat. Kontrolle und Entlastung widersprechen sich dabei nicht: eine automatisch protokollierte Abbuchung spart Verwaltungsaufwand und liefert zugleich den Prüfnachweis, den Heimaufsicht und Betreuungsgericht verlangen. Ein digitales Verwahrgeldkonto verbucht die Betreuervergütung als eigene Kategorie, getrennt von Taschengeld und laufenden Ausgaben, mit lückenlosem Beleg pro Abbuchung. Wie ähnlich fremder Zugriff auf das Bewohnervermögen zum Haftungsrisiko wird, zeigt sich auch bei Pfändungen auf Taschengeldkonten: dazu haben wir im Taschengeldkonto Pfändung geschrieben, ebenso beim Trägerwechsel im Verwahrgeldkonten als Haftungsrisiko. Als Treuhandlösung für Klientengeld bildet Parto genau diesen Drittzugriff strukturiert und revisionssicher ab: jede betreute Person erhält eine eigene virtuelle IBAN, sodass die Betreuervergütung nicht im gemeinsamen Sammelkonto der Einrichtung untergeht.
Die VBVG-Reform ist kein einmaliger Verwaltungsakt, sie verändert dauerhaft, wie Betreuervergütung aus dem Bewohnervermögen fließt. Prüfsicher wird das nur, wenn Einrichtungen die Abbuchung so genau dokumentieren wie jede andere Verwahrgeldbuchung auch. Wer das digital abbildet, ist für die nächste Heimaufsichtsprüfung vorbereitet, nicht erst danach. Für Betreute wie für Träger schafft das Klarheit auf beiden Seiten der Buchung.