Der Staat steigt bei Sozialleistungen von Scheck auf Bezahlkarte um. Für die bar geführte Taschengeld- und Barbetragsverwaltung in Heimen und Wohngruppen ist das ein Vorbild, kein Randthema.

Der Bund zieht bei der Auszahlung von Sozialleistungen einen Schlussstrich unter Scheck und Bargeld. Zum 1. Januar 2026 ist die Zahlungsanweisung zur Verrechnung ausgelaufen, mit der Menschen ohne eigenes Bankkonto ihr Bürgergeld oder ihre Sozialhilfe bislang als Scheck bei der Postbank abholten. An ihre Stelle tritt die Bezahlkarte, eine guthabenbasierte Debitkarte ohne klassisches Konto im Hintergrund. Für die bar geführte Taschengeld- und Barbetragsverwaltung in Pflegeheimen, Wohngruppen und Werkstätten ist das kein Randthema, sondern ein Vorbild.
Zehntausende Menschen bundesweit bezogen ihre Sozialleistungen bislang per Scheck, weil ihnen kein eigenes Konto zur Verfügung stand. Auslöser der Umstellung ist ein rein bankseitiger Rückzug: Die Deutsche Bank stellt die Scheckeinlösung für Jobcenter und Sozialämter zum Jahreswechsel ein, ohne Ersatzverfahren im eigenen Haus. Die Bundesagentur für Arbeit verweist Betroffene seit Jahresbeginn 2026 auf die guthabenbasierte Bezahlkarte, der Paritätische begleitet die Umstellung mit eigenen Hinweisen für Beratungsstellen. Zunächst läuft eine einjährige Pilotphase, danach wertet die Behörde aus und justiert nach. In Einrichtungen läuft die vergleichbare Auszahlung des Barbetrags dagegen noch überwiegend über die Handkasse: Bargeld im Tresor, quittierte Auszahlung, manuelle Kassenbuchführung. Genau diese Praxis gerät durch den bundesweiten Kurswechsel unter Rechtfertigungsdruck, denn was für den Staat als Modernisierung gilt, wirkt in der Einrichtung nebenan wie ein Relikt. Modernisierung endet nicht am Empfangstresen des Heims.
Der Barbetrag für volljährige Bewohner:innen in stationären Einrichtungen liegt 2026 unverändert bei 152,01 Euro im Monat, 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach § 27b SGB XII. Bewohner:innen haben nach § 47 SGB I zudem ein Wahlrecht: Überweisung oder Barauszahlung. Wer dieses Wahlrecht heute noch ausschließlich über Bargeld bedient, verwaltet einen Kleinstbetrag mit dem Aufwand einer vollständigen Kassenführung. Quittungen, Vier-Augen-Prinzip, Monatsabschluss, Ablage über Jahre für die Prüfung durch Heimaufsicht und Sozialhilfeträger. Digitalisierung und Rechtssicherheit widersprechen sich dabei nicht: Eine digitale Barbetragsverwaltung erfüllt das Wahlrecht ebenso wie die Handkasse, nur revisionssicher dokumentiert statt auf Zetteln und mit einem Klick statt einem Aktenordner nachvollziehbar.
Als digitale Zahlungsinfrastruktur für die deutsche Sozialwirtschaft bildet Parto genau diesen Übergang ab: virtuelle IBAN je Klient:in statt gemeinsamer Handkasse, jede Barbetragsbuchung nachvollziehbar statt im Kassenbuch verewigt, geführt über ein Treuhandsammelkonto nach dem BaFin-Rahmen für Zahlungsdienste. Wie sich digitale Teilhabe und Barbetragsverwaltung in der Wohngruppe verbinden lassen, haben wir bereits in unserem Beitrag zur Digitale Teilhabe Taschengeld gezeigt. Der Wechsel von der Barkasse zur Bezahlkarte ist beim Bund keine Kür, sondern Konsequenz aus einem auslaufenden Verfahren, das ohnehin niemand mehr ernsthaft verteidigt hat. Für Träger mit mehreren Standorten ist die Handkasse zudem ein Kontrollrisiko: Wo Bargeld liegt, entstehen Differenzen, die niemand böswillig verursachen muss und die trotzdem jeden Monat Erklärungsaufwand kosten. Ein Standort mit eigener Handkasse ist ein Standort mit eigener Fehlerquelle, ein Standort mit digitaler Verwahrgeldverwaltung ist einer mit einem Prüfpfad.
Der Bund beendet die Schecklösung, weil sie nicht mehr zeitgemäß ist: teuer in der Abwicklung, fehleranfällig, ohne Datenspur. Für die Taschengeld- und Barbetragsverwaltung in Einrichtungen gilt dieselbe Logik, nur dass hier niemand eine Frist von oben vorgibt. Digitalisierung ist machbar, wenn sie das Wahlrecht der Bewohner:innen wahrt und die Verwaltung zugleich entlastet. Wer jetzt umstellt, muss es nicht unter Zeitdruck einer auslaufenden Frist tun, sondern aus eigenem Antrieb, solange dafür noch Ruhe bleibt.