Teilhabe & Inklusion
6.7.2026

Digitale Teilhabe Taschengeld: Was der Bund jetzt fordert

56 Handlungsempfehlungen des Bundes setzen auf Befähigung statt Verbote in der digitalen Welt. Was das für digitale Teilhabe und Taschengeld in Wohngruppen bedeutet.

Digitale Teilhabe entscheidet zunehmend darüber, wie Jugendliche in Wohngruppen am echten Leben teilnehmen, auch beim eigenen Taschengeld. Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" hat dem Bund am 24. Juni 2026 insgesamt 56 Handlungsempfehlungen übergeben. Die Botschaft ist eindeutig: Schutz allein reicht nicht mehr, gefragt sind Befähigung und Teilhabe.

Von der Verbotslogik zur Befähigungslogik

Der deutsche Kinderschutz-Diskurs war lange von einer einzigen Frage geprägt: Wie hält man Minderjährige von digitalen Risiken fern? Die Expertenkommission des BMFSFJ dreht diese Logik um. Unter Co-Vorsitz von Nadine Schön entstanden über Monate 56 Empfehlungen, die Schutz, Befähigung und Teilhabe als gemeinsamen roten Faden beschreiben, nicht als konkurrierende Ziele, und die sich an Bund, Länder, Kommunen und Einrichtungen gleichermaßen richten. Für Wohngruppen der Kinder- und Jugendhilfe heißt das konkret: Ein gesperrtes Tablet oder ein verbotenes Konto ist kein Schutzkonzept, sondern eine verpasste Befähigung. Wer jungen Menschen digitale Teilhabe zusprechen will, muss ihnen digitale Werkzeuge geben, nicht sie ihnen entziehen. Das gilt für soziale Netzwerke genauso wie für den Umgang mit eigenem Geld, denn beides gehört zum digitalen Alltag junger Menschen untrennbar zusammen. Der vollständige Bericht mit allen Einzelbegründungen folgt erst Mitte Juli 2026, die Grundhaltung der Kommission steht mit der Übergabe an den Bund aber bereits fest.

Warum das strukturell ist, nicht symbolisch

221.500 junge Menschen lebten laut Destatis Ende 2024 außerhalb ihrer Herkunftsfamilie, 134.000 davon in Heimen und Wohngruppen, ein Anstieg von 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr und bereits die zweite Steigerung in Folge. Für diese Gruppe ist digitale Teilhabe kein Nebenthema, sondern Alltag. Das BMBF-Forschungsprojekt DigiPäd 24/7 von TH Köln und Universität Hildesheim zeigt: Erschwerter Zugang zu digitalen Medien bedeutet erschwerten Zugang zu Peers, und damit zu Freundschaften. Wer in einer Wohngruppe lebt, aber kein eigenes digitales Konto führen darf, erlebt diese Einschränkung nicht nur online. Fehlbuchungen, Bargeld im Gruppenkassen-Tresor, Quittungen im Heft: Die analoge Taschengeldverwaltung produziert genau die Kontrolle, die Teilhabe eigentlich ablösen soll. Bundesweit erhält laut einer Mastercard-Erhebung aus 2024 bereits jedes dritte Kind sein Taschengeld digital, bei Zehnjährigen sind es 15 Prozent, bei Achtzehnjährigen bereits 61 Prozent. Junge Menschen in Wohngruppen bleiben von dieser Entwicklung oft ausgeschlossen, nicht weil sie es nicht könnten, sondern weil die Verwaltung dahinter fehlt: Ein Verwahrgeldkonto in Papierform kennt keine App, keinen eigenen Zugriff, keine eigenständige Übersicht.

Digitale Finanzteilhabe als konkrete Antwort

Digitale Teilhabe und Taschengeld gehören deshalb zusammen gedacht, nicht als zwei getrennte Baustellen. Eine Taschengeld-App mit eigenem Zugang ist ein Befähigungsinstrument im Sinne der Kommission: Junge Menschen verwalten ihr Geld selbst, während die Einrichtung die Belegpflicht nach § 39 SGB VIII ohne Zettelwirtschaft erfüllt. Wie das konkret in der Bundesländer-Praxis aussieht, zeigt unser Beitrag zur Taschengeld Heimerziehung 2026, und dass Barrierefreiheit und Teilhabe zusammengehören, beschreiben wir im Beitrag zu barrierefreien Bankdienstleistungen. Eine Infrastruktur, die genau hier ansetzt, ist Parto: Virtuelle IBAN und digitale Taschengeldkonten je Klient:in machen Befähigung praktisch umsetzbar, nicht nur politisch gefordert. Die Fachkraft behält die Aufsicht, der junge Mensch behält die Verfügung: Beides schließt sich nicht aus.

Fazit

Die 56 Handlungsempfehlungen sind kein Verbotskatalog, sie sind ein Auftrag zur Befähigung. Wohngruppen, die digitale Teilhabe ernst nehmen, dürfen sie nicht am eigenen Taschengeld enden lassen, sondern müssen sie bis in die kleinste Alltagsentscheidung durchdenken. Befähigung ist machbar, wenn sie bei den kleinsten Alltagsentscheidungen anfängt: beim eigenen Geld.

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