Rund 221.500 junge Menschen leben in Deutschland außerhalb der Herkunftsfamilie, knapp 24 Prozent als Careleaver. Warum das Taschengeldkonto zum Schlüssel des gelungenen Übergangs wird.

Wer in einer Wohngruppe oder einer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung nach SGB VIII aufwächst, hat mit 18 selten gelernt, ein eigenes Konto zu führen. Genau das rückt der digitale AFET-Fachtag zu Leaving Care am 25. September 2026 in den Mittelpunkt, mitten in einer Phase, in der Kostenheranziehung und Kürzungsdebatten die fachliche Aufmerksamkeit sonst binden. Rund 221.500 Kinder und Jugendliche lebten Ende 2024 in Deutschland außerhalb ihrer Herkunftsfamilie, davon 134.000 in Heimen, und knapp 24 Prozent von ihnen gelten als Careleaver: junge Menschen, die den Übergang in die Volljährigkeit ohne familiäres Auffangnetz bewältigen müssen.
In der Wohngruppe verwaltet die Einrichtung Barbetrag und Taschengeld meist treuhänderisch: Auszahlung, Buchung, Nachweis, alles läuft über die pädagogische Fachkraft. Mit dem 18. Geburtstag endet dieses System schlagartig, oft am selben Tag, an dem auch die Vormundschaft endet. Miete, Kontoauskunft, Bürgergeld-Antrag: was andere junge Erwachsene über Jahre im Elternhaus mitbekommen, muss ein Careleaver oft in wenigen Wochen allein lernen, teils ohne Schufa-Historie und ohne jemanden, der beim ersten eigenen Girokonto mit unterschreibt. Das Coming-Back-Recht nach § 41 SGB VIII fängt persönliche Krisen danach auf, die Kontoführung selbst bleibt davon unberührt. Studien der Fachstelle Leaving Care zeigen seit Jahren, dass finanzielle Unsicherheit zu den häufigsten Belastungen beim Übergang gehört, neben Wohnungssuche und fehlendem sozialem Netz. Wer vorher nie selbst eine Überweisung getätigt oder eine Kontoauskunft gelesen hat, lernt das nicht in der Woche des Auszugs nach.
Der AFET-Fachtag adressiert bewusst Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen nach § 19 SGB VIII, wo der Übergang doppelt greift: Die jungen Eltern verselbstständigen sich selbst und verwalten gleichzeitig Kindergeld, Kinderzuschlag und Barmittel für das eigene Kind. Zwei Kontoführungen, ein Stichtag: die Trennung von eigenem Taschengeldkonto und Kindergeldkonto muss vor dem Auszug stehen, nicht danach. Laut Statistischem Bundesamt zählen rund 24 Prozent der etwa 221.500 jungen Menschen außerhalb der Herkunftsfamilie zu den Careleavern. Das ist kein Randphänomen: Das ist eine strukturelle Lücke im Übergangssystem der Jugendhilfe, die jedes Jahr neu entsteht, weil Kontoführung in der Hilfeplanung selten mitgedacht wird.
Die Instrumente für eine bessere Übergangsgestaltung sind vorhanden, sie werden nur zu spät eingesetzt. Statt am 18. Geburtstag ein komplett neues Konto samt neuer IBAN aufzusetzen, kann die digitale Verwahrgeld- und Taschengeldverwaltung schon während der Unterbringung so strukturiert werden, dass Verfügungsrechte schrittweise auf die Jugendlichen übergehen: erst Einsicht in Buchungen, dann Teilverfügung über einen festen Betrag, am Ende die volle eigene Kontoführung. Als digitale Zahlungsinfrastruktur für die Sozialwirtschaft bildet Parto genau diesen gleitenden Übergang ab: dieselbe virtuelle IBAN begleitet den Jugendlichen vom treuhänderisch verwalteten Taschengeldkonto in der Wohngruppe bis zur eigenständigen Kontoführung danach, ohne Kontowechsel und ohne neue Bankunterlagen im letzten Moment. Rechtlich bewegt sich das zugrunde liegende Treuhandsammelkonto im Rahmen, den die BaFin für Zahlungsdienste in der Sozialwirtschaft abgesteckt hat. Welche Leitplanken Einrichtungen für die Zeit vor dem Auszug ohnehin beachten müssen, haben wir im Artikel zu „Hilfen für junge Volljährige, § 41 SGB VIII" erläutert.
Leaving Care gelingt nicht am Tag des 18. Geburtstags, sondern in den Jahren davor. Selbstbestimmung und Anleitung sind dabei keine Gegensätze: Wer Verfügungsrechte über Jahre schrittweise überträgt, bereitet echte finanzielle Eigenständigkeit vor, statt sie an einem Stichtag zu verordnen und dann zu hoffen, dass sie gelingt. Wohngruppen, die das Konto mitwachsen lassen, verschieben den Bruch von einem Tag auf einen Prozess.