Der Bund will die Kostenheranziehung junger Menschen abschaffen. Was der Referentenentwurf für Jugendhilfe-Träger und die Eigengeld-Verwaltung bedeutet.

Wer in einer Wohngruppe lebt und nebenher arbeitet, gibt bisher einen Teil seines Lohns wieder ab. Bis zu 25 Prozent ihres Einkommens müssen junge Menschen in den stationären Hilfen zur Erziehung als Kostenbeitrag an das Jugendamt zahlen. Genau diese Kostenheranziehung in der Jugendhilfe will der Bund jetzt streichen. Für Träger ist das mehr als eine sozialpolitische Geste: Es verschiebt die Frage vom Einzug fremder Beiträge hin zur Verwaltung des eigenen Geldes der jungen Menschen.
Die Kostenheranziehung ist in den Paragrafen 91 ff. SGB VIII geregelt. Junge Menschen, die in einer Einrichtung oder Pflegefamilie untergebracht sind und eigenes Einkommen haben, etwa aus Ausbildung oder Nebenjob, werden zu einem Viertel an den Kosten ihrer Unterbringung beteiligt. Schon das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz senkte diesen Satz von 75 auf 25 Prozent und nahm Ferienjobs und ehrenamtliche Vergütungen aus. Für die jungen Menschen wirkt der Rest doppelt ungünstig: Wer arbeitet, steht finanziell schlechter da, und der Anreiz, früh eigenes Geld zu verdienen, sinkt. Geblieben ist zudem ein Verfahren, das in keinem Verhältnis zum Ertrag steht: Jugendämter berechnen, bescheiden und ziehen Beträge ein, die den Verwaltungsaufwand oft kaum decken. Der Aufwand bleibt, der Nutzen ist gering.
Am 23. März 2026 hat das Bundesfamilienministerium den Referentenentwurf zum Ersten Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Er schafft die Kostenheranziehung junger Menschen vollständig ab: Wer eigenes Geld verdient, behält es künftig in voller Höhe. So steht es im Koalitionsvertrag, jetzt liegt der konkrete Gesetzestext vor. Die Maßnahme ist Teil eines größeren Pakets, das mehrere Verfahren verschlankt und die inklusive Lösung vorbereitet, die Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderung ab 2028 unter dem Dach der Jugendhilfe zusammenführt. Auch die Heranziehung der Eltern soll vereinfacht werden. Bis zum 16. April 2026 konnten die Verbände Stellung nehmen, und die Richtung findet breite Zustimmung: BAGFW, Der Paritätische und der Deutsche Bundesjugendring begrüßen den Wegfall als überfällig, mahnen aber Nachbesserungen an. Für Einrichtungen fällt damit ein ganzer Verfahrensstrang weg: keine Einkommensnachweise einsammeln, keine Beiträge mehr abführen. Entlastung der Verwaltung und mehr Selbstbestimmung der jungen Menschen sind dabei keine Gegensätze, sondern dieselbe Bewegung.
Fällt der Kostenbeitrag weg, rückt eine andere Aufgabe in den Vordergrund: das eigene Geld der jungen Menschen sauber zu verwalten. Taschengeld, Bekleidungspauschale, Ausbildungsvergütung und Verwahrgeld laufen weiter über die Einrichtung, und hier gilt die Belegpflicht unverändert. Drei Dinge bleiben Pflicht: eine lückenlose Belegspur je Person, ein klarer Überblick über jedes Guthaben und ein nachvollziehbarer Zugriff für die jungen Menschen selbst. Wer das mit Barkassen, Quittungsheften und Excel-Listen löst, bindet pädagogische Zeit an eine Buchhaltung, die niemandem hilft. Als digitale Zahlungsinfrastruktur für die deutsche Sozialwirtschaft bildet Parto Verwahrgeld und Eigengeld je jungem Menschen revisionssicher ab und macht jede Bewegung nachvollziehbar. Wie eine solche Lösung Transparenz schafft und Missbrauch vorbeugt, haben wir im Beitrag zur digitalen Verwahrgeldlösung in der Jugendhilfe beschrieben. So wird aus dem Geld der jungen Menschen kein Verwaltungsposten, sondern ein Stück finanzielle Selbstständigkeit.
Noch ist der Entwurf nicht beschlossen, die Abschaffung der Kostenheranziehung gilt aber als gesetzt. Der Zeitpunkt ist günstig, die eigenen Finanzprozesse gleich mitzudenken. Träger, die jetzt ihre Bargeld- und Verwahrgeldprozesse digitalisieren, tauschen einen wegfallenden Einzug gegen eine Verwaltung, die jungen Menschen den Zugang zu ihrem eigenen Geld erleichtert.