Ab 2. August 2026 gelten Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung, auch wenn Hochrisiko-Vorgaben verschoben sind. Was das für die Barmittelverwaltung bedeutet.

Am 2. August 2026 rechnen viele Träger in der Sozialwirtschaft mit scharfen neuen Pflichten aus der EU-KI-Verordnung. Tatsächlich verschiebt der sogenannte Digital Omnibus die Hochrisiko-Vorgaben für eigenständige KI-Systeme auf Dezember 2027. Für die Barmittelverwaltung gilt trotzdem schon ab August ein eigenes Pflichtenpaket, das Einrichtungen jetzt kennen müssen, nicht erst nächstes Jahr. Wer beide Ebenen durcheinanderbringt, plant entweder zu spät oder zu früh am falschen Problem.
Rat und Parlament einigten sich am 7. Mai 2026 im Digital-Omnibus-Verfahren darauf, die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 zu verschieben. Für KI-Funktionen in regulierten Produkten nach Anhang I gilt sogar erst der 2. August 2028. Formal in Kraft ist die Verschiebung aber erst, wenn Parlament und Rat den Text bis zum 2. August 2026 endgültig verabschieden und im Amtsblatt veröffentlichen. Eine politische Einigung ist noch kein Gesetz, so lange fehlt Trägern die verbindliche Rechtsgrundlage für eigene Zeitpläne. Wer die eigene Klientengeld-Software deshalb erst 2027 prüfen wollte, verwechselt Ankündigung mit Rechtslage.
Unabhängig von der Verschiebung gelten ab diesem Datum die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung: Kennzeichnungs- und Informationspflichten für KI-Systeme, mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstoß. Parallel übernimmt das BSI in Deutschland die Marktüberwachung für KI-Systeme und kann ab August aktiv prüfen, Bußgelder verhängen, den Betrieb eines Systems untersagen oder einen Rückruf anordnen. Für den Finanzsektor bleibt zusätzlich die BaFin zuständig, für kritische Infrastruktur das BSI selbst. Kleinere Mittelständler bis 750 Beschäftigte oder 150 Millionen Euro Umsatz bekommen vereinfachte Dokumentationspflichten, eine komplette Befreiung ist das nicht. Wer Software mit KI-Funktionen einsetzt, ohne diese Pflichten mitgedacht zu haben, hat kein Zeitproblem mehr, sondern ein Haftungsproblem.
Barmittelverwaltung ist längst kein reines Kassenbuch mehr. Kategorisierung von Buchungen, automatisierte Auffälligkeitsprüfung, Muster-Erkennung in Belegen: Sobald solche Funktionen KI-gestützt laufen, fallen sie unter die Transparenz- und Protokollierungspflicht, unabhängig davon, ob sie später als Hochrisiko eingestuft werden. Träger, die heute schon inventarisieren, welche ihrer Prozesse KI-gestützt laufen, sparen sich im Dezember 2027 die Hektik. Konkret heißt das: Auflisten, wo Software überhaupt automatisiert entscheidet oder klassifiziert, dokumentieren, nach welcher Logik, und festlegen, wer im Haus die Verantwortung für diese Übersicht trägt.
Die Einrichtung, die Belegpflicht und Kassenführung ohnehin revisionssicher dokumentiert, hat hier einen strukturellen Vorteil: Protokollierung und Nachvollziehbarkeit sind bereits eingeübt, nicht nachträglich aufgesetzt. Wie ähnliche Prüf- und Protokollierungspflichten schon heute die Pflegedokumentation verändern, haben wir am Beispiel der KI-Verordnung in der Pflegedokumentation gezeigt.
Genau hier setzt Parto an: Als Infrastruktur für Verwahrgeld, Barbeträge und Klientengeld bildet Parto jede Kassenbewegung lückenlos und nachvollziehbar ab, unabhängig davon, welche KI-Klassifizierung ein einzelnes Feature später erhält. Prüfsichere Belegspur und Protokollierung sind Grundzustand, nicht Zusatzmodul.
Drei Schritte lassen sich schon jetzt umsetzen, unabhängig vom endgültigen Verabschiedungsdatum des Digital Omnibus: KI-gestützte Funktionen in der eigenen Klientengeld-Software identifizieren, deren Protokollierung auf Vollständigkeit prüfen, und die Zuständigkeit für laufende Beobachtung der Fristen intern klar benennen. Wer diese drei Punkte abgehakt hat, muss im Dezember 2027 nicht neu anfangen.
Die Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten ist keine Entwarnung, sie ist eine Verschnaufpause mit Bußgeldrahmen im Hintergrund. Barmittelverwaltung ist vorbereitet, wenn Kassenführung von Anfang an revisionssicher und nachvollziehbar dokumentiert wird, nicht erst, wenn der nächste Stichtag näher rückt.