181.269 Menschen haben gegen Kürzungen der Eingliederungshilfe unterschrieben. Der Spardruck verschiebt die Nachweislast auf die Träger, was jetzt zählt.

Die Eingliederungshilfe steht unter Spardruck wie selten zuvor. Mehr als 181.000 Menschen haben binnen sechs Wochen eine Petition gegen geplante Kürzungen unterschrieben, über die der Petitionsausschuss des Bundestags am 8. Juni 2026 öffentlich beraten hat. Diese Eingliederungshilfe-Petition macht sichtbar, was vielen Trägern ohnehin bevorsteht: Werden Leistungen pauschaliert und Budgets enger, verschiebt sich die Last auf die Einrichtungen, die jede Leistung belegen müssen.
Eingereicht hat sie Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin. Ihre Forderung ist klar: keine gesetzlichen Änderungen, die zu Kürzungen oder Einschränkungen der Eingliederungshilfe führen, etwa durch Pauschalierungen. Innerhalb der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist fanden sich 181.269 Unterstützerinnen und Unterstützer, eine der meistgezeichneten Eingaben der laufenden Wahlperiode. In der öffentlichen Sitzung trug Schmidt ihr Anliegen vor, anwesende Mitglieder der Bundesregierung beantworteten Fragen, ein abschließendes Votum fällt der Ausschuss später. Hintergrund ist der finanzielle Druck der Kommunen, die seit Jahren leere Kassen beklagen. Die Sozialstaatskommission fordert laut Schmidt, der Dialog zwischen Bundesarbeitsministerium, Ländern und Kommunen solle vorrangig auf Kosteneinsparungen in der Eingliederungshilfe ausgerichtet werden. Für Menschen mit Behinderung ist diese Hilfe keine beliebige Leistung: Sie ermöglicht Assistenz beim Wohnen, in der Schule und bei der Arbeit, und damit das Recht, selbst zu entscheiden, wo und wie jemand lebt.
Die Zahlen erklären den Reflex der Kostenträger. 2024 gaben die Träger netto 28,7 Milliarden Euro für die Eingliederungshilfe aus, ein Plus von 12,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr, bei rund 1,03 Millionen Leistungsbeziehenden (Destatis). Wo die Ausgaben so steigen, wächst der politische Wille zur Pauschale. Schon ein im April 2026 bekannt gewordenes Sparpapier von Bund, Ländern und Kommunen bündelt über 70 Kürzungsvorschläge, die genau hier ansetzen. Doch eine gröbere Bewilligung entlastet die Einrichtung nicht: Je pauschaler der Bescheid, desto genauer muss der Träger belegen, wofür die Mittel der Klient:innen tatsächlich verwendet wurden. Welche konkreten Kürzungen im Raum stehen, ordnet unser Beitrag zu den Eingliederungshilfe-Kürzungen 2026 ein. Pauschalierung und Nachweispflicht sind keine Gegensätze: Sie verlagern den Aufwand nur von der Bewilligung in die Abrechnung.
Drei Hebel greifen unabhängig davon, welcher Vorschlag am Ende Gesetz wird. Erstens die Belegspur: Verwahrgeld, Barbetrag und Eigenanteile je Klient:in revisionssicher zu trennen liefert dem Kostenträger genau die Nachweise, die ein pauschaliertes Verfahren voraussetzt. Zweitens die Mittelverwendung: Bei jedem Eigenanteil muss zuordenbar bleiben, wofür das Geld floss, was ein Träger mit Hunderten Klient:innen in Quittungsmappen kaum prüfungsfest schafft. Drittens die Liquidität, denn knappere Vergütung trifft zuerst die Einrichtungen ohne Verwaltungsüberblick. Als digitale Zahlungsinfrastruktur für die deutsche Sozialwirtschaft bildet Parto Verwahrgeld und Belegspur je Klient:in in einem System ab, von der Buchung bis zur Auswertung je Wohnverbund. Das macht jede Bewegung nachvollziehbar und gibt der Verhandlung mit dem Kostenträger belastbare Zahlen statt Aktenordner. Der Aufwand entsteht ohnehin: Die Frage ist nur, ob er digital anfällt oder per Quittungssortierung. Wie digitale Verwaltung dabei zugleich die Selbstbestimmung stärkt, zeigt unser Beitrag zu den Verwahrgeldern in der Eingliederungshilfe. So bleibt unter Spardruck mehr Zeit für das, worum es geht: die Teilhabe der Menschen.
Noch ist keine Kürzung beschlossen, der Petitionsausschuss berät, ein Votum folgt später. Die Richtung ist aber gesetzt: weniger Mittel, mehr Nachweis. Die 181.000 Unterschriften verteidigen die Teilhabe politisch, die Verwaltungslast besteht ohnehin schon. Wer Belegpflicht und Mittelverwendung jetzt digital absichert, verhandelt aus der stärkeren Position und schützt die Teilhabe, die die Eingliederungshilfe-Petition einfordert.