Money & Compliance
1.6.2026

Werkstattentgelt-Reform 2026: Was auf Werkstätten zukommt

Eine ZDF-Sendung hat die Werkstattentgelt-Reform 2026 auf die politische Agenda gehoben. Was Mindestlohn, Basisgeld und Arbeitnehmerstatus für Auszahlung und Belegpflicht bedeuten.

Seit dem 8. Mai 2026 ist die Bezahlung in Werkstätten für behinderte Menschen ein bundesweites Politthema: Eine Sendung des ZDF Magazin Royale rückte die Werkstattentgelte ins Rampenlicht, und die seit Jahren stockende Werkstattentgelt-Reform steht plötzlich oben auf der Agenda. Durchschnittlich 232 Euro im Monat verdienen die rund 283.000 Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten — eine Zahl, die sich mit dem Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben schwer verträgt.

Was die Werkstattentgelt-Reform 2026 antreibt

Das Entgelt setzt sich bis heute aus drei Bausteinen zusammen: einem Grundbetrag von 133 Euro, einem leistungsabhängigen Steigerungsbetrag und dem Arbeitsförderungsgeld von 52 Euro. Das Ergebnis ist ein Durchschnitt von 232 Euro monatlich, Stand 2023 laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. Das entspricht rund einem Achtel des gesetzlichen Mindestlohns. Eine vom BMAS beauftragte Studie liegt seit 2023 vor, die Bundesarbeitsministerin will 2026 einen Gesetzentwurf vorlegen. Auf dem Tisch liegen zwei Modelle: ein Basisgeld in Höhe von rund 70 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns — 2019 wären das 1.446 Euro gewesen — und ein vollwertiger Arbeitnehmerstatus mit Teilhabeanspruch. Parallel klagt ein Werkstattbeschäftigter mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte auf eine gerechtere Bezahlung. Die BAG WfbM fordert den Systemwechsel seit sieben Jahren — jetzt wird er konkret.

Warum die Reform Auszahlung und Belegpflicht trifft

Jedes der beiden Modelle verändert nicht nur die Höhe, sondern die Mechanik der Auszahlung. Wer aus 232 Euro Entgelt einen Mindestlohn oder ein Basisgeld von über 1.400 Euro macht, vervielfacht die Beträge, die pro Person fließen, gebucht und belegt werden müssen. Heute gelten Beschäftigte als arbeitnehmerähnlich, nicht als Arbeitnehmer; ein Statuswechsel zöge Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Pfändungsschutz nach sich — Strukturen, die bislang mit pauschalen Entgelten nicht gebraucht wurden. Für Träger ist das weniger eine moralische als eine operative Frage: Die Datenspur pro Beschäftigtem wächst, egal welches Modell kommt. Viele Werkstätten verwalten zudem das Verwahrgeld ihrer Beschäftigten mit; steigende Entgelte bedeuten höhere Kontostände, mehr Auszahlungen und engere Nachweispflichten. Lohngerechtigkeit und Verwaltungslast sind dabei keine Gegensätze: Wer höhere Entgelte zahlt, braucht eine Infrastruktur, die jeden Euro nachvollziehbar abbildet.

Drei Hebel, an denen Werkstätten jetzt ansetzen

Drei Stellen werden 2026 entscheidend. Erstens die Auszahlung: Entgelt und Verwahrgeld pro Beschäftigtem revisionssicher zu trennen und zu dokumentieren erspart die Quittungssortiererei zum Quartalsende. Eine Werkstatt mit 300 Beschäftigten verwaltet bei einem Basisgeld-Modell nicht mehr rund 70.000, sondern über 400.000 Euro Auszahlungsvolumen im Monat — dieselbe Belegspur, eine andere Größenordnung. Zweitens die Kontoführung: Höhere Beträge je Person touchieren schneller Einlagensicherung und Treuhandgrenzen, BaFin-konforme Klientengeldlösungen werden relevanter. Drittens die Belegpflicht: Jede Auszahlung muss zeitnah, kategorisiert und prüffest erfasst sein, gegenüber dem überörtlichen Träger genauso wie bei einer späteren Lohnabrechnung. Wie sich digitale Verwahrgeld-Verwaltung in der Eingliederungshilfe konkret aufsetzt, zeigen wir im Verwahrgeldern in der Eingliederungshilfe; wie parallele Reformen auf Vermögen und Belegspur wirken, im Vermögensfreibetrag in der Eingliederungshilfe. Als digitale Zahlungsinfrastruktur für die deutsche Sozialwirtschaft bildet Parto Entgelt-Auszahlung, Verwahrgeld und Belegspur in einem System ab — unabhängig davon, ob die Reform das Basisgeld oder den Arbeitnehmerstatus bringt.

Fazit

Die Werkstattentgelt-Reform 2026 verschiebt eine Gerechtigkeitsfrage in die Verwaltung jeder Werkstatt. Welches Modell auch kommt: Die Beträge steigen, und mit ihnen die Pflicht, sie sauber zu belegen. Werkstätten, die jetzt umstellen, gewinnen doppelt: bei der Prüfung heute und bei der Lohnabrechnung von morgen. Wer Auszahlung und Verwahrgeld jetzt digital strukturiert, ist für jede Richtung der Reform vorbereitet — und macht Teilhabe am Arbeitsleben nicht zum Papierkrieg.

Weitere Artikel zu diesem Thema