Der Kabinettsentwurf zum 1. KJHSRG verschärft die Fallarbeit, ohne zusätzliches Personal zu bringen. Digitale Verwaltungsentlastung wird für Träger der Heimerziehung zur zentralen Stellschraube.

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes beschlossen. Statt der ursprünglich angekündigten verbindlichen Gesamtzuständigkeit sieht der Entwurf nur eine Experimentierklausel für einzelne Modellkommunen vor. Für Einrichtungen der Heimerziehung heißt das: mehr Fallarbeit, mehr Dokumentation, aber kein zusätzliches Personal in Sicht. Verwaltungsentlastung wird damit zur zentralen Stellschraube, die Träger selbst in der Hand haben.
Der Regierungsentwurf ersetzt die geplante verbindliche Gesamtzuständigkeit durch eine Experimentierklausel für einzelne Modellkommunen. Damit weicht der Kabinettsentwurf vom Referentenentwurf ab, zu dem die BAGFW bereits im April 2026 Stellung genommen hatte. AFET, BVkE, EREV und IGfH haben dazu am 27. August 2026 eine gemeinsame erste Einschätzung veröffentlicht und offene Fragen bei Rechtsansprüchen, Infrastruktur und Fallarbeit benannt. Für die Praxis in Wohngruppen und Heimen bedeutet der Entwurf zusätzliche Nachweis- und Prüfpflichten, ohne dass eine Gegenfinanzierung für mehr Personal feststeht. Die Kostenfolgen für Kommunen und freie Träger sind zum Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses noch nicht seriös beziffert. Wer die Reform nur als Rechtsfrage liest, unterschätzt ihre Wirkung auf den Alltag am Aktenordner: Modellkommunen sollen testen, was später bundesweit gelten könnte, während die Fallzahlen in der Fläche längst steigen und Wohngruppen schon jetzt mit den bestehenden Nachweispflichten kämpfen.
Zwischen 51.000 und 88.000 Fachkräfte fehlen laut einer gemeinsamen Analyse des Deutschen Jugendinstituts und der TU Dortmund bis 2030 in Westdeutschland, sollten keine wirksamen Maßnahmen zur Personalgewinnung greifen. Genau in dieser Lage bindet klassische Barmittel- und Taschengeldverwaltung Zeit, die in der Fallarbeit fehlt: Belegpflicht erfüllen, Kassenbuch führen, Quittungen sammeln und quartalsweise abrechnen. Das eigentliche Problem liegt tiefer. Verwaltung verdrängt Fallarbeit, nicht umgekehrt. Jede Stunde, die eine pädagogische Fachkraft mit Kassenbüchern statt mit Kindern und Jugendlichen verbringt, ist eine Stunde, die das 1. KJHSRG mit seinem Anspruch auf mehr Fallarbeitszeit gerade zurückgewinnen will. Die Reform und der Personalmangel treffen damit zeitlich genau aufeinander: neue Pflichten, gleichbleibendes Personal, steigende Fallzahlen. Einrichtungen, die jetzt schon an der Kapazitätsgrenze arbeiten, bekommen mit der Experimentierklausel keine Verschnaufpause, sondern eine zusätzliche Beobachtungsrunde.
Digitale Verwaltungsentlastung setzt genau hier an. Wird die Barmittel- und Taschengeldverwaltung in Wohngruppen digital und revisionssicher abgebildet, sinkt der Dokumentationsaufwand pro Fall spürbar, ohne dass Kontrolle oder Nachweispflicht verloren gehen. Statt Kassenbuch und Belegordner parallel zu führen, entsteht der Nachweis automatisch im gleichen Arbeitsschritt wie die Auszahlung. Wie sich Fachkräftemangel und Verwaltungsaufwand in der Heimerziehung schon heute zusammen zeigen, beschreiben wir im Artikel zu Fachkräftemangel in der Heimerziehung. Als digitale Zahlungsinfrastruktur für die deutsche Sozialwirtschaft bildet Parto Verwahrgeld, Taschengeld und Etatgeld über eine virtuelle IBAN je Klient und Klientin revisionssicher ab, mit einem Treuhandsammelkonto gemäß BaFin-Vorgaben im Hintergrund. Genau dort, wo das 1. KJHSRG zusätzliche Nachweispflichten erwarten lässt, entsteht so Entlastung ohne zusätzlichen Personalaufwand auf Trägerseite. Kontrolle und Entlastung schließen sich dabei nicht aus: revisionssichere Dokumentation entsteht automatisch, statt manuell nachgetragen zu werden, und pädagogische Fachkräfte bekommen die Zeit zurück, die der Gesetzgeber ihnen mit der Reform eigentlich zugestehen wollte.
Verwaltungsentlastung und Fallarbeit sind kein Widerspruch: wer heute in digitale Barmittelverwaltung investiert, schafft morgen Zeit für die Kinder und Jugendlichen, für die das 1. KJHSRG eigentlich gemacht wurde. Die Experimentierklausel mag politisch der kleinste gemeinsame Nenner sein, an der operativen Realität in den Wohngruppen ändert das nichts. Entlastung ist machbar, wenn Träger jetzt handeln, statt auf das Inkrafttreten des Gesetzes zu warten.