Ein neuer Arbeitshinweis verschärft die Nachweispflicht im Arbeitgebermodell des Persönlichen Budgets für Budgetassistenz-Träger in der Eingliederungshilfe.

Ambulante Budgetassistenz wächst schneller als jede andere Leistungsart der Eingliederungshilfe. Ein neuer Arbeitshinweis der Sozialagentur Sachsen-Anhalt vom 12. Januar 2026 verschärft dabei die Nachweispflicht über Geldflüsse im Arbeitgebermodell des Persönlichen Budgets. Für Budgetassistenz-Träger heißt das: Barmittelverwaltung wird zur Kernkompetenz, nicht zur Nebensache. Betroffen sind vor allem ambulante Anbieter, die Menschen mit Behinderung bei Einsatzplanung, Abrechnung und Personalsuche unterstützen, ohne selbst Arbeitgeber der Assistenzkräfte zu sein.
Im Arbeitgebermodell nach § 29 SGB IX stellt die leistungsberechtigte Person selbst Assistenzkräfte ein, zahlt Lohn und führt Sozialversicherungsbeiträge ab. Das Modell sichert maximale Selbstbestimmung, verlagert aber auch die volle Arbeitgeberpflicht auf Menschen, die dafür in der Regel keine Ausbildung haben. Genau hier setzt die Budgetassistenz an, und genau hier setzt auch der neue Arbeitshinweis 01/2026 der Sozialagentur Sachsen-Anhalt an. Er konkretisiert, wie streng die Mittelverwendung geprüft wird: Nachweise über die Verwendung der Budgetmittel sind mindestens halbjährlich zu erbringen, ein separates Bankkonto für Löhne und Sozialversicherungsbeiträge wird ausdrücklich empfohlen. Lohnabrechnungen, SV-Nachweise und Kontoauszüge müssen dabei lückenlos einem einzelnen Budget zugeordnet werden. Private und dienstliche Zahlungsflüsse dürfen sich nicht vermischen, sonst drohen Rückforderungen durch den Sozialhilfeträger. Wer die Zweckbindung nicht belegen kann, verliert im Zweifel das Budget selbst, das Risiko trägt am Ende die leistungsberechtigte Person, nicht der Budgetassistenz-Anbieter. Sachsen-Anhalt ist mit dem Arbeitshinweis 01/2026 vorgeprescht, andere Bundesländer dürften mit vergleichbaren Verwaltungsvorgaben folgen.
Die Zahlen zeigen, wohin sich die Eingliederungshilfe bewegt. Die Ambulantisierungsquote lag 2024 bei 61,5 Prozent und damit 2,1 Prozentpunkte über dem Vorjahr, so der aktuelle BAGüS-Kennzahlenvergleich. Für Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen gaben Eingliederungshilfeträger 2024 rund 4,7 Milliarden Euro aus, ein Plus von 22,6 Prozent. Besondere Wohnformen wuchsen im selben Zeitraum nur um 9,2 Prozent auf 10,15 Milliarden Euro. Ambulant wächst also mehr als doppelt so schnell wie stationär, und mit jedem neuen Arbeitgebermodell wächst auch die Zahl der Konten, Belege und Halbjahresnachweise, die ein Budgetassistenz-Träger im Blick behalten muss. Verbände warnen zugleich vor Personalmangel in der Eingliederungshilfe, der die Versorgung insgesamt gefährdet. Wachsende Fallzahlen und weniger Fachkräfte für die Verwaltung: Das eigentliche Problem liegt nicht im einzelnen Budget, sondern in der fehlenden Infrastruktur dahinter. Viele Anbieter verwalten Dutzende Arbeitgebermodelle parallel, mit Excel-Tabellen und Kontoauszügen aus Papier.
Verwaltungsentlastung und Rechtssicherheit sind hier keine Gegensätze: Wer Barmittelverwaltung digital abbildet, erfüllt die Nachweispflicht automatisch mit. Als digitale Zahlungsinfrastruktur für die Sozialwirtschaft überführt Parto Geldflüsse im Arbeitgebermodell in nachvollziehbare, revisionssichere Konten je Klient:in, statt in eine gemeinsame Kasse oder ein privates Girokonto. Jede Lohnzahlung, jeder Sozialversicherungsbeitrag ist einzeln zugeordnet und exportierbar, der halbjährliche Nachweis entsteht damit nebenbei statt als separater Kraftakt am Stichtag. Für Budgetassistenz-Träger mit vielen parallelen Arbeitgebermodellen ersetzt das die manuelle Kontoauszugs-Sortierung durch einen Klick pro Klient:in. Die Gelder liegen dabei auf einem Treuhandsammelkonto nach den Vorgaben der BaFin, nicht auf privaten Girokonten der Budgetnehmer:innen oder ihrer Assistenzkräfte. Das schafft genau die Trennung von privaten und dienstlichen Zahlungsflüssen, die der Arbeitshinweis 01/2026 verlangt, ohne dass Träger dafür ein eigenes Konto pro Arbeitgebermodell einrichten müssen. Wie digitale Barmittelverwaltung konkret gegen den Fachkräftemangel in der Eingliederungshilfe wirkt, zeigt der Artikel zur digitalen Barmittelverwaltung gegen den Fachkräftemangel.
Die Nachweispflicht im Arbeitgebermodell wird nicht weniger, sie wird nur klarer geregelt. Budgetassistenz ist machbar, wenn die Verwaltung dahinter genauso professionell mitwächst wie die Fallzahlen selbst. Wer jetzt auf digitale Barmittelverwaltung umstellt, muss den nächsten Arbeitshinweis nicht mehr fürchten.