Der Eingliederungshilfe-Freibetrag liegt bei 71.190 Euro, doch bei gleichzeitigem SGB-XII-Bezug zählt oft nur der niedrigere Schonbetrag von 10.000 Euro.

Der Vermögensfreibetrag in der Eingliederungshilfe liegt 2026 bei 71.190 Euro. Wer aber in einer besonderen Wohnform lebt, bezieht seit der BTHG-Leistungstrennung fast immer zwei Leistungen parallel: Eingliederungshilfe für die Fachleistung, Grundsicherung nach SGB XII für die Existenzsicherung. Treffen beide Systeme bei einer Person zusammen, entscheidet über das Schonvermögen nicht der großzügigere Freibetrag, sondern der kleinere Wert des Doppelbezugs.
Die Rechtsgrundlage für die Eingliederungshilfe ist § 140 SGB IX: Vermögen wird bis 150 Prozent der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV freigestellt, 2026 sind das 71.190 Euro. Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt dagegen § 90 SGB XII mit einem deutlich kleineren Schonbetrag von 10.000 Euro je volljähriger Person, so die Lebenshilfe. Leben zwei anspruchsberechtigte Erwachsene zusammen, etwa als Paar in einer Wohnform, verdoppelt sich dieser Schonbetrag auf 20.000 Euro, bleibt damit aber weiterhin deutlich unter der Eingliederungshilfe-Grenze. Wer beide Leistungen gleichzeitig bezieht, kann von der großzügigeren Eingliederungshilfe-Grenze nicht profitieren: der Vermögensschutz richtet sich nach dem jeweils niedrigeren Wert. Für Träger heißt das: der hohe Freibetrag aus dem SGB IX ist für die meisten Bewohner:innen besonderer Wohnformen reine Theorie, nicht die Kontoführungspraxis.
Diese Schieflage bekommt 2026 zusätzliches Gewicht. Der gleichzeitige Bezug ist seit der BTHG-Leistungstrennung der Regelfall, nicht die Ausnahme, denn Fachleistung und Existenzsicherung laufen rechtlich getrennt nebeneinander her. Besonders betroffen sind Wohnverbünde und Wohnheime, in denen die meisten Bewohner:innen dauerhaft erwerbsgemindert sind und deshalb neben der Eingliederungshilfe fast automatisch auch Grundsicherung beziehen. Für besondere Wohnformen gelten laut aktueller Reform ab dem 1. Juli 2026 zusätzlich schärfere Vermögensregeln, auch innerhalb der bisherigen Karenzzeit. Bislang blieben Vermögenswerte im ersten Jahr nach Antragstellung weitgehend unangetastet. Diese Schonfrist verengt sich jetzt spürbar, während der SGB-XII-Schonbetrag unverändert bei 10.000 Euro bleibt. Wer ein Verwahrgeldkonto am höheren EH-Freibetrag ausrichtet, dokumentiert am falschen Schwellenwert. Bei einer Prüfung durch den überörtlichen Träger zählt dann nicht die Kontoführung insgesamt, sondern jeder einzelne Vermögensstand: Übersteigt er den niedrigeren Schonbetrag, drohen Rückforderungen und eine rückwirkende Anrechnung auf die Grundsicherung. Fachleistung und Existenzsicherung sind rechtlich getrennt, in der Kontoführung lassen sie sich aber nicht getrennt behandeln.
Einrichtungen brauchen deshalb für jede Bewohnerin, jeden Bewohner eine klare Zuordnung: Bezieht die Person nur Eingliederungshilfe oder zusätzlich Grundsicherung nach SGB XII. Nur im ersten Fall greift der höhere Freibetrag, in der Praxis der seltenere Fall. Drei Schritte sind dafür nötig: die Klärung des aktuellen Leistungsstatus pro Person, die Ausrichtung der Kontoführung am jeweils niedrigeren Schwellenwert, und eine laufende Aktualisierung bei jedem Statuswechsel, etwa beim Übergang ins Rentenalter oder bei neu festgestellter Erwerbsminderung. Als Treuhandlösung für Klientengeld bildet Parto genau diese Doppelstruktur pro Person revisionssicher ab: Jedes Verwahrgeldkonto trägt den für diese Person geltenden Schwellenwert, nicht den pauschal höchstmöglichen. Wie sich die Anhebung des Eingliederungshilfe-Freibetrags 2026 im Detail auf die Kontoführung auswirkt, haben wir im Artikel zum Vermögensfreibetrag in der Eingliederungshilfe 2026 eingeordnet.
Der hohe Freibetrag der Eingliederungshilfe zählt nur, wenn er nicht auf einen niedrigeren Schonbetrag trifft. Für die meisten Bewohner:innen besonderer Wohnformen ist genau das der Fall. Verwahrgeldverwaltung ist compliant, wenn sie den Schwellenwert pro Person kennt und laufend nachführt, nicht wenn sie pauschal vom höchsten Freibetrag ausgeht. Zwei Rechtskreise, ein Konto: wer das sauber trennt, ist bei jeder Prüfung auf der sicheren Seite.