Digitale Teilhabe und Bildung
25.8.2025

Eingeschränkte Teilhabe durch Bargeldverwaltung: Warum Verwahrgelder digital zugänglich werden müssen

Wie Einrichtungen der Sozialwirtschaft ihre Klient*innen stärken können

Wenn Teilhabe am Alltag an Bargeld scheitert

Teilhabe bedeutet, am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben selbstbestimmt mitwirken zu können. Für viele Menschen, die in sozialen Einrichtungen leben, ist dies jedoch noch keine Selbstverständlichkeit – insbesondere, wenn es um den Umgang mit Geld geht.

In Einrichtungen der Altenhilfe, Eingliederungshilfe oder Kinder- und Jugendhilfe wird das persönliche Geld der Bewohnerinnen häufig als sogenanntes Verwahrgeld von der Einrichtung verwaltet. Diese Gelder liegen in bar vor, werden in Gruppen- oder Zentralkassen aufbewahrt und nach Bedarf an Klientinnen ausgezahlt. Was in der Theorie praktikabel klingt, entpuppt sich im Alltag oft als barrierehaft und wenig alltagsnah. Viele Bewohnerinnen können nicht spontan über ihr Geld verfügen, weil Auszahlungen nur zu bestimmten Zeiten stattfinden oder Mitarbeitende gerade keine Kapazitäten haben. Zahlungen im Onlinehandel, an Automaten oder im Einzelhandel mit Kartenterminal bleiben ihnen verwehrt. Auch der Überblick über eigene Kontostände oder Ausgaben fehlt häufig – nicht, weil die Klientinnen es nicht könnten, sondern weil das System es nicht hergibt.

Wer Teilhabe ernst meint, muss auch die finanzielle Selbstständigkeit in den Blick nehmen – unabhängig vom Unterstützungsbedarf.

Bargeldprozesse bremsen Selbstbestimmung aus

In Einrichtungen, in denen ausschließlich mit Bargeld gearbeitet wird, ist jede Geldausgabe ein organisatorischer Vorgang. Klient*innen müssen um ihr eigenes Geld bitten, Beträge abholen, Quittungen unterschreiben und teils auf Mitarbeitende warten.

Dadurch wird finanzielle Selbstbestimmung zum Verwaltungsprozess. Wer spontan einkaufen möchte oder unabhängig kleinere Beträge verwalten will, ist auf externe Hilfe angewiesen. Für viele Bewohner*innen fühlt sich das an wie eine dauerhafte Entmündigung – obwohl sie durchaus in der Lage wären, selbst über ihre Finanzen zu entscheiden, wenn geeignete Systeme zur Verfügung stünden.

Digitale Zahlungsmittel sind Teil gesellschaftlicher Realität

Im Alltag hat sich bargeldloses Bezahlen längst etabliert. Viele Geschäfte akzeptieren ausschließlich Karte oder digitale Zahlungsmittel. Auch bei Online-Einkäufen, Buchungen oder Tickets ist Barzahlung keine Option. Wer hier ausgeschlossen wird, bleibt von wichtigen gesellschaftlichen Teilbereichen fern.

Gerade für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder Jugendliche in stationären Einrichtungen bedeutet das: Weniger Freiheit, weniger Möglichkeiten, weniger Mitbestimmung. Dabei zeigt die Praxis: Viele Klient*innen können sehr wohl mit digitalen Mitteln umgehen – sofern diese barrierefrei gestaltet und transparent geführt sind.

Verwaltung zwischen Fürsorge und Kontrolle

Viele Einrichtungen halten aus Fürsorgegründen am Bargeld fest. Man wolle Klient*innen vor Betrug oder Fehlverhalten schützen. Doch genau dieses Schutzargument kann schnell in Überkontrolle umschlagen.

Wenn Geld zentral verwahrt wird, ohne dass Klientinnen Einblick oder Mitsprache haben, entsteht ein Machtgefälle. Zudem belasten die händischen Ausgabenprozesse die Mitarbeitenden, die zu Verwalterinnen werden – mit hohem Abstimmungsaufwand, unübersichtlichen Kassen und ständigem Dokumentationsdruck. Teilhabe sieht anders aus.

Selbstbestimmung stärken heißt, Verwaltung neu denken

Die reine Bargeldverwaltung von Verwahrgeldern schränkt Teilhabe ein – für Klient*innen ebenso wie für das betreuende Personal. Sie verhindert spontane Entscheidungen, erschwert alltägliche Vorgänge und etabliert ein System, das auf Kontrolle statt Vertrauen setzt.

Ein digital unterstützter Umgang mit Klientinnengeldern schafft neue Freiheiten: für Bewohnerinnen, die ihr Geld eigenständig nutzen können, und für Mitarbeitende, die entlastet und abgesichert handeln. Einrichtungen, die Teilhabe ermöglichen wollen, müssen hier ansetzen.

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