Warum digitale Finanzverwaltung Menschen in Wohneinrichtungen stärkt.
Die digitale Transformation hat viele Bereiche des täglichen Lebens revolutioniert – vom Online-Banking bis hin zum kontaktlosen Bezahlen im Supermarkt. Doch für Menschen, die in besonderen Wohnformen leben, ist diese Entwicklung oft nicht selbstverständlich. Ihr Geld wird in vielen Fällen noch immer von Einrichtungen oder rechtlichen Betreuern verwaltet – häufig in bar. Dies erschwert nicht nur den Alltag, sondern verhindert auch eine selbstbestimmte finanzielle Teilhabe.
Dabei ist digitale Partizipation ein wesentlicher Aspekt sozialer Inklusion. Digitale Partizipation umfasst die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben durch digitale Technologien (Quelle). Doch gerade Menschen mit Behinderungen sind hier besonders gefährdet, abgehängt zu werden. Fehlende digitale Kompetenzen, eingeschränkter Zugang zu technischen Geräten und barrierefreie Angebote sowie institutionelle Strukturen, die sich zu langsam anpassen, sind nur einige der Hürden. Zudem erschweren bürokratische Vorgaben und mangelnde individuelle Unterstützung oft den Zugang zu digitalen Finanzlösungen. Diese Faktoren führen dazu, dass Menschen mit Behinderungen weniger Möglichkeiten haben, sich aktiv und selbstbestimmt am digitalen und gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.
In Deutschland leben viele Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe. Ihr Geld – oft Sozialleistungen oder Erwerbseinkommen – wird traditionell von Betreuern oder der Einrichtung verwaltet. Die Praxis ist überholt:
Diese Strukturen sind nicht nur unzeitgemäß, sondern widersprechen auch der UN-Behindertenrechtskonvention, die eine gleichberechtigte Partizipation und Autonomie fordert (Quelle).
Die mangelnde digitale Teilhabe kann weitreichende Folgen für Menschen mit Behinderungen haben. Ohne Zugang zu modernen Finanzverwaltungssystemen sind sie in vielen Lebensbereichen eingeschränkt:
Die eingeschränkte digitale Partizipation verstärkt also bestehende soziale Barrieren und verhindert, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an der modernen Gesellschaft teilhaben können. Digitale Finanzverwaltung ist daher nicht nur eine technische Notwendigkeit, sondern eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.
Das Verwahrgeld von Menschen in der Eingliederungshilfe ist somit mehr als nur „Taschengeld“. Es ist ein wichtiger Bestandteil ihrer finanziellen Selbstbestimmung und ermöglicht individuelle Ausgaben wie Freizeitaktivitäten oder persönliche Anschaffungen. Wird dieses Geld jedoch von Einrichtungen, Angehörigen oder rechtlichen Betreuern verwaltet, fehlt Bewohner:innen der Eingliederungshilfe die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, was mit ihrem Geld geschieht. Diese Einschränkung geht über finanzielle Flexibilität hinaus und betrifft die grundlegende Frage der Selbstbestimmung, die in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist. Zudem erschwert die Bar-Verwaltung die Teilnahme an digitalen Zahlungsmethoden und benachteiligt die Betroffenen in ihrer sozialen und finanziellen Teilhabe.
Um die finanzielle Selbstbestimmung von Menschen in der Eingliederungshilfe zu fördern, braucht es eine digitale Zahlungslösung, die es ihnen ermöglicht, selbstständig zu bezahlen – beispielsweise mit einer eigenen Karte. Eine solche Lösung würde nicht nur den Zugang zu modernen Zahlungsmethoden ermöglichen, sondern auch die Teilnahme an der digitalen Gesellschaft fördern und die Barrieren, die derzeit durch die fehlende Digitalisierung entstehen, überwinden.
Parto trägt dazu bei, digitale Zahlungslösungen auch in der Sozialwirtschaft nutzbar zu machen und den Übergang in eine bargeldlose Zukunft für alle zu ermöglichen. Hier Demo vereinbaren.