Neben dem Barbetrag zahlen Wohngruppen oft Bekleidungs- und Hygienegeld nach eigenen Sätzen. Wir zeigen, was das für die Barmittelverwaltung in der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet.

Neben dem Barbetrag nach § 39 Abs. 2 SGB VIII zahlen Wohngruppen und Heime zusätzlich Bekleidungsgeld und häufig ein eigenes Hygienegeld. Für die Barmittelverwaltung in der Kinder- und Jugendhilfe ist das kein Randthema, sondern zwei weitere Kassenlinien pro Klient:in, oft ohne Landestabelle und ohne die Aufmerksamkeit, die der Barbetrag längst bekommt. Wer nur den Barbetrag digital führt, verwaltet trotzdem noch zwei Budgetlinien von Hand.
Der Barbetrag folgt bundesweit derselben Formel: 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1, also 152,01 Euro monatlich für junge Volljährige, dokumentiert im LWL-Rundschreiben Nr. 30/2025. Bekleidungsgeld und Hygienegeld kennen keine vergleichbare Verordnung. Sie beruhen auf Empfehlungen einzelner Landesjugendämter oder Wohlfahrtsverbände, abgeleitet aus dem Bekleidungs-Anteil der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, nicht auf einem Paragrafen mit fester Prozentzahl. In Nordrhein-Westfalen blieb die Bekleidungspauschale deshalb fast 20 Jahre unverändert: von 2000 bis 2023 lag sie bei 1,23 Euro pro Tag für Kinder und 1,34 Euro für Jugendliche, bis die LAGÖF sie an das Regelbedarfsermittlungsgesetz koppelte. Ein Nebenposten, der zwei Jahrzehnte niemandem auffiel, weil er nie in derselben Tabelle stand wie der Barbetrag. Bundesweit lebten laut Destatis Ende 2024 rund 134.000 junge Menschen in Heimen und Wohngruppen. Für jeden Einzelnen laufen damit mindestens drei Budgetlinien parallel, obwohl nur eine davon, der Barbetrag, gesetzlich fixiert ist.
Seit der Anpassung schwanken die Sätze nach Alter, nicht nach Bundesland-Logik wie beim Barbetrag. Nach der LAGÖF-Empfehlung im LWL-Rundschreiben Nr. 33/2024, gültig ab 01.01.2025, erhalten Kinder von 0 bis unter 6 Jahren 57,11 Euro Bekleidungsgeld monatlich, 6- bis unter 14-Jährige 47,28 Euro, ab 14 Jahren sowie Volljährige jeweils 56,30 Euro. Beim Hygienegeld ist die Praxis uneinheitlicher: Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg und der VPK empfehlen 2025, dass eine Einrichtung, die Hygieneartikel selbst stellt, dafür höchstens 10 Euro monatlich vom Taschengeld einbehalten darf. Andere Träger zahlen stattdessen ein separates Hygienegeld obendrauf, wieder andere rechnen es in den Barbetrag ein. Drei Budgetlinien, drei Berechnungslogiken, ein einziges Klient:innen-Konto, das am Monatsende stimmen muss. Wechselt eine Wohngruppe die Trägerschaft oder ein Jugendlicher das Bundesland, wechselt in der Regel auch die Bekleidungs- und Hygienesatz-Tabelle, während der Barbetrag rechnerisch gleich bleibt.
Genau hier wiederholt sich ein Muster, das wir bereits beim Barbetrag allein beschrieben haben: Wie stark selbst eine einzelne Kassenlinie zwischen den Bundesländern streut, zeigt der Barbetrag-Bundesländervergleich. Bekleidungsgeld und Hygienegeld addieren jetzt eine zweite und dritte Logik auf dieselbe Verwaltungslast, meist ohne eigene digitale Belegspur und ohne einheitliches Formular zwischen den Wohnbereichen. Zentrale Kassenführung und landes- beziehungsweise altersspezifische Sätze sind dabei kein Widerspruch: Ein System kann pro Klient:in Barbetrag, Bekleidungsgeld und Hygienegeld getrennt führen, ohne dass eine Fachkraft drei Tabellen parallel pflegt. Als digitale Zahlungsinfrastruktur für die deutsche Sozialwirtschaft bildet Parto genau diese Struktur ab: jede Budgetlinie einzeln zugeordnet, revisionssicher dokumentiert, nachvollziehbar bei jeder Heimaufsichts-Prüfung, nicht nur beim Barbetrag. Für die Praxis heißt das: eine Kontostruktur pro Klient:in, drei hinterlegte Sätze, ein Prüfnachweis, statt drei Zettel im Gruppenkassen-Ordner.
Bekleidungsgeld und Hygienegeld sind keine Randnotiz neben dem Barbetrag, sie sind ein weiteres Kapitel derselben Zersplitterung. Träger, die nur den Barbetrag digital abbilden, lösen ein Drittel des Problems. Vollständige Barmittelverwaltung entsteht erst, wenn alle drei Kassenlinien dieselbe Belegspur teilen, statt drei getrennte Geschichten pro Klient:in zu erzählen.