Bayern schafft die doppelte Heimprüfung ab: Ab 2026 übernimmt allein der Medizinische Dienst die jährliche Regelprüfung. Was das für die Barmittelverwaltung in Pflegeheimen bedeutet.

Die Prüfung der Barmittelverwaltung in bayerischen Pflegeheimen bekommt ab 2026 nur noch einen festen Termin im Jahr. Das Bayerische Kabinett hat am 28. Juli 2026 eine Novelle des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes beschlossen: Die Fachstelle für Qualitätssicherung und Aufsicht (FQA) verliert ihre jährliche Regelprüfung, künftig prüft allein der Medizinische Dienst (MD). Für 2.146 Pflegeheime im Freistaat ist das kein Verwaltungsdetail, sondern eine strukturelle Verschiebung der Kontrolle.
Bislang prüften FQA und Medizinischer Dienst unterschiedliche Bereiche desselben Hauses. Der MD testet die Wirksamkeit der Pflege: Wundversorgung, Medikamentengabe, Mobilität. Die FQA prüft Struktur- und Prozessqualität: bauliche Substanz, Medikamentenversorgung, ordnungsgemäße Verwaltung von Bewohnergeld. Bauliche Substanz, Medikamentenversorgung, Barmittelverwaltung: drei Themenfelder liefen bislang über denselben jährlichen FQA-Termin. Dieser Termin entfällt jetzt als Regelfall. Die FQA rückt künftig nur noch bei Beschwerde oder konkretem Anlass an, nicht mehr routinemäßig einmal im Jahr. Wer sich bislang darauf verließ, dass der jährliche FQA-Besuch Lücken in der Kassenführung nebenbei mit auffängt, hat diesen Kontrollmechanismus ab sofort nicht mehr. Der MD wiederum prüft Pflege, nicht Kasse: Eine Buchungslücke im Verwahrgeldkonto fällt bei einer reinen Pflegequalitätsprüfung nicht zwangsläufig auf.
Die Reform setzt eine bundesweite Vorgabe um. Das BEEP-Gesetz, seit 1. Januar 2026 in Kraft, verlangt eine bessere Abstimmung zwischen Medizinischem Dienst und Heimaufsichten, um Doppelprüfungen abzubauen. Bayern setzt diese Vorgabe als erstes Bundesland konsequent um: Nach jüngster Erhebung des Bayerischen Landesamts für Statistik zählt der Freistaat 2.146 Pflegeheime mit insgesamt 139.595 Plätzen, die künftig alle unter das neue Prüfregime fallen. Wohlfahrtsverbände begrüßten den Wegfall der Doppelprüfung öffentlich, weil er Vorbereitungs- und Nachbereitungsaufwand in den Einrichtungen spart. Weniger Bürokratie nach außen und mehr Sorgfaltspflicht nach innen sind dabei zwei Seiten derselben Reform: weniger externe Instanzen bemerken eine schlecht geführte Verwahrgeldkasse überhaupt, bevor sie zum Problem wird. Entlastung und Kontrolle schließen sich trotzdem nicht aus: Wer die Barmittelverwaltung schon heute revisionssicher führt, braucht die FQA als jährliche Rückversicherung ohnehin nicht. Für alle übrigen Häuser sinkt die Zahl der jährlichen Regeltermine von zwei auf einen, ohne dass die zugrunde liegende Sorgfaltspflicht sinkt.
Ohne den jährlichen FQA-Termin verschiebt sich die Prüflast von der externen Kontrolle auf die interne Dokumentation. Drei Punkte werden damit zur eigenen Pflicht statt zur fremden Nachkontrolle: eine lückenlose Kassenführung pro Bewohner, eine nachvollziehbare Trennung von Verwahrgeld und Einrichtungsmitteln, ein Nachweis, der auch bei einer anlassbezogenen FQA-Prüfung sofort vorliegt, statt erst zusammengesucht zu werden. Gerade Häuser mit mehreren Wohnbereichen und wechselndem Personal merken das zuerst: Ohne feste Kontenstruktur pro Bewohner verteilt sich die Verantwortung auf viele Hände, und genau dort entstehen Lücken, die früher spätestens bei der FQA aufgefallen wären. Wie das bundesweite BEEP-Gesetz die Nachweispflichten in der Pflege bereits verschärft, haben wir im Artikel zum BEEP-Gesetz und Bürokratieabbau in der Pflege erklärt. Als digitale Zahlungsinfrastruktur für die Sozialwirtschaft bildet Parto Barmittelverwaltung und Verwahrgeld pro Bewohner in einer revisionssicheren, jederzeit prüfbaren Kontenstruktur ab. Einrichtungen müssen die Belegspur dann nicht erst vor einer FQA-Prüfung rekonstruieren, wenn die Kontenstruktur sie von Anfang an mitführt.
Die Doppelprüfung war doppelte Sicherheit, keine doppelte Bürokratie. Wer die Barmittelverwaltung schon jetzt revisionssicher digital führt, verliert mit dem Wegfall der FQA-Regelprüfung nichts, weil die eigene Dokumentation die externe Kontrolle längst ersetzt. Für alle anderen wird aus einer jährlichen Routinekontrolle eine Wette auf den Ernstfall. Weniger Prüftermine sind machbar, wenn die interne Struktur von Anfang an so belastbar ist wie die externe es einmal war.